Teilnahmebedingungen

Präambel

Die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) vergibt entsprechend dieser Teilnahmebedingungen den Preis „Musikkneipe des Jahres“ für Kneipen, die Musik sichtbar machen. Sowohl die Realisierung der Preisvergabe als auch die Umsetzung erfolgen durch die GEMA.

Ziel des Preises

Mit dem GEMA-Award „Musikkneipe des Jahres“ zeichnet die GEMA eine Kneipe, Bar oder Musikspielstätte aus, die Musik zum festen Bestandteil ihres Konzepts macht – beispielsweise durch eine besondere Musikauswahl, DJ-Sets, Karaoke- oder Musikquiz-Abende, Jam-Sessions, Live-Gigs oder andere Musikformate. Mit dem Preis wird das Engagement der Betreiber*innen gewürdigt und die gesellschaftliche Bedeutung von Musikorten hervorgehoben – als Bühne für Künstler*innen, als Treffpunkt für Gäste und als unverzichtbarer Beitrag zur kulturellen Vielfalt in unseren Städten und Nachbarschaften.

Preis

Die Gewinnerkneipe erhält eine Prämie in Höhe von 5.000 Euro und wird im Rahmen der Award-Verleihung am 12. November ausgezeichnet.

Zusätzlich produziert der Medienpartner DIFFUS eine exklusive Folge des Podcast „Zum Dorfkrug“ aus der Gewinnerkneipe – in der voraussichtlich eine Person aus dem Kreis der Musikpat*innen zu Gast sein wird. Die konkrete Ausgestaltung der Podcast-Aufzeichnung, insbesondere Termin, Ablauf und Mitwirkende, steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit und wird nach der Preisvergabe gesondert abgestimmt.

Teilnahmeberechtigung

Teilnahmeberechtigt sind Betreiber*innen von Kneipen, Bars oder Musikspielstätten mit Sitz in Deutschland, die:

  • von der GEMA nominiert wurden,
  • einen aktiven Hintergrundmusikvertrag bei der GEMA angemeldet haben,
  • fest und ortsgebunden sind,
  • zwischen 01.07.2025 und 30.06.2026 mindestens zehn - bei der GEMA angemeldete - Musikveranstaltungen durchgeführt haben,
  • einen ordnungsgemäß geführten Betrieb nachweisen können.

Von der Teilnahme ausgeschlossen sind:

  • Juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie juristische Personen oder Personengesellschaften, an denen juristische Personen des öffentlichen Rechts mehrheitlich beteiligt sind,
  • Sogenannte fliegende Bauten (z.B. Zelte, fahrbare Bühnen), Open-Air-Bühnen, Konferenz- und Eventcenter/-hallen, Tonstudios, Musikschulen und Gemeindesäle,
  • Unternehmen, wenn über das betriebliche Vermögen oder das private Vermögen des Inhabenden ein Insolvenzverfahren eröffnet worden ist,
  • Spielstätten oder Veranstalter*innen, die verfassungsfeindliche, gesetzeswidrige oder strafbare Inhalte verbreiten und gewaltverherrlichende oder jugendgefährdende Schwerpunkte in ihrer inhaltlichen Programmplanung setzen. Als Förderplattform, die sich für Gleichstellung, Diversität und kulturelle Teilhabe in der Musik ausspricht, behält sich die GEMA vor, bei Kneipen, welche menschenverachtende Inhalte oder Ungleichwertigkeitsideologien verbreiten oder diesen eine Bühne zu bieten, die Auszeichnungswürdigkeit in Frage zu stellen oder eine Auszeichnung zurückzuziehen.

Auswahl der Preisträger*innen

Die Auswahl der Preisträger*innen erfolgt auf Grundlage eines Publikumsvotings. Für das Ergebnis werden nur gültige Stimmen berücksichtigt.

Die endgültige Entscheidung über die Vergabe der Auszeichnung trifft die GEMA unter Berücksichtigung der Voting-Ergebnisse und der Erfüllung der Teilnahmebedingungen. Ein Anspruch auf Auskunft über die Entscheidungsfindung oder detaillierte Voting-Ergebnisse besteht nicht.

Die GEMA ist berechtigt, auffällige Voting-Aktivitäten zu überprüfen und bei Vorliegen objektiver Anhaltspunkte für eine Manipulation oder missbräuchliche Stimmabgabe entsprechende Stimmen von der Wertung auszunehmen oder Teilnehmer*innen auszuschließen. Dies gilt insbesondere bei unrichtigen oder unvollständigen Angaben im Rahmen der Registrierung sowie bei festgestellter Voting-Manipulation.

Unzulässige Voting-Manipulation

Maßnahmen, die darauf abzielen, das Ergebnis des Publikumsvotings künstlich oder missbräuchlich zu beeinflussen, sind unzulässig. Hierzu zählen insbesondere automatisierte Stimmabgaben (z. B. durch Bots oder Skripte) sowie vergleichbare technische Verfahren.

Die GEMA ist berechtigt, auffällige Voting-Aktivitäten zu überprüfen und nach Prüfung manipulierte oder anderweitig ungültige Stimmen von der Wertung auszunehmen. Bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen kann ein Ausschluss von der Vergabe der Auszeichnung erfolgen.

Registrierung und Verfahren

Das Online-Registrierungsverfahren läuft vom 20. August 2026 (10 Uhr) bis zum 13. September 2026 (23:55 Uhr).

Das Online-Votingverfahren findet vom 18. September 2026 (10 Uhr) bis zum 26. Oktober 2026 (23:55 Uhr) statt.

Die GEMA sendet den teilnehmenden Betrieben ein kostenloses Promotionpaket an die bei der Registrierung angegebene Postanschrift zu. Hierfür ist die Angabe einer vollständigen und gültigen Lieferanschrift erforderlich.

Die Abwicklung des Verfahrens sowie die Auszahlung des Preisgelds obliegt der GEMA.

Auszahlung und Verwendung der Prämien

Zu Unrecht erhaltene Prämien können von der GEMA zurückgefordert werden. Dies gilt insbesondere für Prämien, die aufgrund unzutreffender Angaben im Registrierungsverfahren oder wegen der Nichtbeachtung der geltenden Teilnahmebedingungen ausgereicht wurden.

Es besteht kein Anspruch auf eine Auszeichnung mit dem Preis „Musikkneipe des Jahres“.

Datenschutz

Für Datenschutz gilt die Datenschutzerklärung.

Inkrafttreten

Diese Teilnahmebedingungen treten mit ihrer Veröffentlichung durch die GEMA auf www.musikkneipedesjahres.de in Kraft.