Teilnahmebedingungen
Präambel
Die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) vergibt entsprechend dieser Teilnahmebedingungen den Preis „Musikkneipe des Jahres“ für Kneipen, die Musik sichtbar machen. Sowohl die Realisierung der Preisvergabe als auch die Umsetzung erfolgen durch die GEMA.
Ziel des Preises
Mit dem GEMA-Award „Musikkneipe des Jahres“ zeichnet die GEMA erstmals eine Kneipe aus, die Musik zum festen Bestandteil ihres Konzepts macht – egal ob durch kuratierte Playlists, DJ-Abende, Jam-Sessions oder Auftritte von Künstler*innen. Mit dem Preis wird das Engagement der Betreiber*innen gewürdigt und die gesellschaftliche Bedeutung von Musikorten hervorgehoben – als Bühne für Künstler*innen, als Treffpunkt für Gäste und als unverzichtbarer Beitrag zur kulturellen Vielfalt in unseren Städten und Nachbarschaften.
Preis
Verliehen wird eine Urkunde verbunden mit einer Prämie in Höhe von 5.000 Euro für den Erstplatzierten im Rahmen einer Preisverleihung am 17. November 2025 in München.
Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind Betreiber*innen von Kneipen (gastronomische Betriebe mit regelmäßigem Musikangebot) mit Sitz in Deutschland, die:
- von der GEMA nominiert wurden,
- einen aktiven Hintergrundmusikvertrag bei der GEMA angemeldet haben,
- fest und ortsgebunden sind,
- im Jahr 2024 mindestens zehn Musikveranstaltungen durchgeführt haben,
- seit spätestens dem 1. Januar 2024 einen ordnungsgemäß geführten Betrieb nachweisen können.
Von der Teilnahme ausgeschlossen sind:
- Juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie juristische Personen oder Personengesellschaften, an denen juristische Personen des öffentlichen Rechts mehrheitlich beteiligt sind,
- Sogenannte Fliegende Bauten (z.B. Zelte, fahrbare Bühnen), Open-Air-Bühnen, Konferenz- und Eventcenter/-hallen, Tonstudios, Musikschulen und Gemeindesäle,
- Unternehmen, wenn über das betriebliche Vermögen oder das private Vermögen des Inhabenden ein Insolvenzverfahren eröffnet worden ist,
- Spielstätten oder Veranstalter*innen, die verfassungsfeindliche, gesetzeswidrige oder strafbare Inhalte verbreiten und gewaltverherrlichende oder jugendgefährdende Schwerpunkte in ihrer inhaltlichen Programmplanung setzen. Als Förderplattform, die sich für Gleichstellung, Diversität und kulturelle Teilhabe in der Musik ausspricht, behält sich die GEMA vor, bei Kneipen, welche menschenverachtende Inhalte oder Ungleichwertigkeitsideologien verbreiten oder diesen eine Bühne zu bieten, die Auszeichnungswürdigkeit in Frage zu stellen oder eine Auszeichnung zurückzuziehen.
Auswahlentscheidung
Die Auswahl der Preisträger*innen erfolgt durch ein Publikumsvoting. Die endgültige Entscheidung über die Auszeichnung trifft die GEMA auf Grundlage der Voting-Ergebnisse sowie der Erfüllung der Teilnahmebedingungen. Die GEMA behält sich vor, unabhängig von der Anzahl der Stimmen eine eigenständige Entscheidung zu treffen.
Die Auszeichnung wird im Vorfeld der Preisverleihung dem/der Gewinner*in gegenüber und im Rahmen der Preisverleihung der Öffentlichkeit gegenüber verkündet.
Registrierung und Verfahren
Das Online-Registrierungsverfahren läuft vom 20. August 2025 (10 Uhr) bis zum 03. September 2025 (17 Uhr).
Das Online-Votingverfahren läuft vom 05. September 2025 (10 Uhr) bis zum 30. September 2025 (17 Uhr).
Die Abwicklung des Verfahrens sowie die Auszahlung des Preisgelds obliegt der GEMA.
Auszahlung und Verwendung der Prämien
Zu Unrecht erhaltene Prämien können von der GEMA zurückgefordert werden. Dies gilt insbesondere für Prämien, die aufgrund unzutreffender Angaben im Bewerbungsverfahren oder wegen der Nichtbeachtung der geltenden Teilnahmebedingungen ausgereicht wurden.
Es besteht kein Anspruch auf eine Auszeichnung mit dem Preis „Musikkneipe des Jahres“.
Datenschutz
Für Datenschutz gilt die Datenschutzerklärung.
Inkrafttreten
Diese Teilnahmebedingungen treten mit ihrer Veröffentlichung durch die GEMA auf www.musikkneipedesjahres.de in Kraft.